Sexarbeiterin oder Escort (ANZSCO 451813)
Sexarbeit in Australien: Ein Überblick über Einwanderungs- und Visaoptionen
Sexarbeit, auch Escort genannt, ist eine persönliche Dienstleistungstätigkeit, bei der es darum geht, Klienten sexuelle Dienstleistungen oder soziale Begleitung anzubieten. In Australien müssen Personen, die eine Karriere in der Sexarbeit oder als Begleitperson anstreben, möglicherweise den Einwanderungsprozess durchlaufen, um die erforderlichen Visa zu erhalten. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Einwanderungs- und Visaoptionen für Personen, die daran interessiert sind, als Sexarbeiterinnen oder Escorts in Australien zu arbeiten.
Visa-Optionen
Für Personen, die in Australien als Sexarbeiterinnen oder Escorts arbeiten möchten, stehen mehrere Visumoptionen zur Verfügung. Dazu gehören:
Bundesstaat/Territorium-Berechtigung
Jeder Staat und jedes Territorium in Australien hat seine eigenen Nominierungsanforderungen für Fachvisa. Allerdings sind Berufe im Zusammenhang mit Sexarbeit oder Escort in den meisten Bundesstaaten und Territorien im Allgemeinen nicht zur Nominierung zugelassen. Es ist wichtig, die spezifischen Landes- oder Territorialrichtlinien zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zu erhalten.
Australisches Hauptstadtterritorium (ACT)
Im ACT müssen Personen, die sich für die Nominierung für die Subclass 190 bewerben, einen Beruf auf der ACT-Liste kritischer Fähigkeiten haben oder andere spezifische Kriterien erfüllen. Für die Nominierung für die Unterklasse 491 sind ein geeigneter Beruf und andere Wohnsitz- und Beschäftigungskriterien erforderlich.
New South Wales (NSW)
Der Beruf der Sexarbeiterin oder Sexbegleiterin ist derzeit nicht in der Fachkräfteliste für NSW aufgeführt. Hochrangige Interessenbekundungen (EOIs) in nicht vorrangigen Sektoren können jedoch weiterhin im Einzelfall berücksichtigt werden.
Northern Territory (NT)
Der Beruf des Sexarbeiters oder der Begleitperson ist nicht in der Critical Roles List oder der Overseas Skilled Occupation Profiles (OSOP)-Liste enthalten. Spezifische Kriterien für NT-Bewohner, Offshore-Bewerber und NT-Absolventen werden für verschiedene Studiengänge dargelegt, aber Sexarbeit oder Begleitung sind bei diesen Studiengängen nicht zulässig.
Queensland (QLD)
Der Beruf des Sexarbeiters oder der Begleitperson ist nicht in der Queensland Skilled Occupation List (QSOL) für Offshore-Kandidaten oder in Queensland lebende Kandidaten enthalten. Für in Queensland lebende Fachkräfte, im Ausland lebende Fachkräfte, Absolventen einer Universität in Queensland und Kleinunternehmer in der Region Queensland werden jedoch spezifische Zulassungskriterien festgelegt.
Südaustralien (SA)
Der Beruf der Sexarbeiterin oder Sexbegleiterin ist nicht in der Liste der qualifizierten Berufe Südaustraliens enthalten. Für südaustralische Absolventen, in Südaustralien arbeitende Personen sowie hochqualifizierte und talentierte Personen werden jedoch spezifische Kriterien festgelegt.
Tasmanien (TAS)
Der Beruf der Sexarbeiterin oder Sexbegleiterin ist nicht in der Critical Roles List von Tasmanien oder der OSOP-Liste (Overseas Skilled Occupation Profiles) enthalten. Für die verschiedenen Wege sind spezifische Zulassungsvoraussetzungen festgelegt, Sexarbeit oder Begleitung sind für diese Wege jedoch nicht förderfähig.
Victoria (VIC)
Der Beruf Sexarbeiter oder Escort ist nicht in Victorias Fachkräfteliste enthalten. Es werden jedoch spezifische Kriterien für qualifizierte Nominierungsvisa (Unterklasse 190) und regionale Facharbeitsvisa (Unterklasse 491) in verschiedenen Strömen dargelegt.
Westaustralien (WA)
Der Beruf der Sexarbeiterin oder Sexbegleiterin ist nicht in den Berufslisten Westaustraliens enthalten. Für die Nominierung stehen die Studiengänge „Allgemein“ und „Absolventen“ zur Verfügung, Sexarbeit oder Escort sind in diesen Streams jedoch nicht teilnahmeberechtigt.
Schlussfolgerung
Personen, die daran interessiert sind, in Australien als Sexarbeiterinnen oder Escorts zu arbeiten, können aufgrund der Art des Berufs mit Schwierigkeiten beim Erhalt der erforderlichen Visa konfrontiert sein. Der Beruf Sexarbeiter oder Escort ist in den meisten Bundesstaaten und Territorien im Allgemeinen nicht für die Nominierung im Rahmen von Visa-Programmen für Fachkräfte zugelassen. Es ist wichtigDetaillierte Informationen zu Visumoptionen und Zulassungskriterien finden Sie in den spezifischen Richtlinien und Anforderungen jedes Staates oder Territoriums.